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Deutschland

Arbeitszeitgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. I S. 323) m.W.v. 01.01.2025

Erster Abschnitt

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 3Arbeitszeit der Arbeitnehmer

§ 4Ruhepausen

§ 5Ruhezeit

§ 6Nacht- und Schichtarbeit

§ 7Abweichende Regelungen

§ 8Gefährliche Arbeiten

Dritter Abschnitt

§ 9Sonn- und Feiertagsruhe

§ 10Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

§ 11Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

§ 12Abweichende Regelungen

§ 13Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung

Vierter Abschnitt

§ 14Außergewöhnliche Fälle

§ 15Bewilligung, Ermächtigung

Fünfter Abschnitt

§ 16Aushang und Arbeitszeitnachweise

§ 17Aufsichtsbehörde

Sechster Abschnitt

§ 18Nichtanwendung des Gesetzes

§ 19Beschäftigung im öffentlichen Dienst

§ 20Beschäftigung in der Luftfahrt

§ 21Beschäftigung in der Binnenschifffahrt

§ 21aBeschäftigung im Straßentransport

Siebter Abschnitt

§ 22Bußgeldvorschriften

§ 23Strafvorschriften

Achter Abschnitt

§ 24Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG

§ 25Übergangsregelung für Tarifverträge

§ 26(weggefallen)

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